Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf zweitägigem Symposium in Berlin aktuelle Fragen der Informationsfreiheit
[datensicherheit.de, 06.09.2012] Anlässlich seines „2. Symposiums zur Informationsfreiheit“ fordert der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar von der Bundesregierung mehr Courage bei der Fortentwicklung der Informationsfreiheit:
Staatliche Stellen müssten im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verpflichtet werden, amtliche Informationen elektronisch zugänglich zu machen, betont Schaar. Ihm reiche es nicht aus, wenn die Verwaltungen Informationen auf Antrag herausgeben. Das Informationszugangsrecht der Bürgerinnen und Bürger sollte heutzutage auch bedeuten, dass staatliche Stellen Informationen von sich aus ins Netz stellen. Viele Regierungsvertreter hielten Sonntagsreden über Transparenz – im behördlichen Alltag sei diese Botschaft aber noch nicht angekommen, moniert Schaar. Aktuell sieht § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes lediglich vor, dass Organisations- und Aktenpläne in elektronischer Form allgemein zugänglich gemacht werden müssen. Oftmals würden laut BfDI nicht einmal diese Pflichtinformationen ins Netz gestellt.
Auf dem zweitägigen Symposium zur Informationsfreiheit diskutieren Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung in Berlin über aktuelle Fragen der Informationsfreiheit. Dazu gehört eine kürzlich veröffentlichte Gesetzesevaluation, das am 6. Oktober 2012 in Kraft tretende Hamburger Transparenzgesetz genauso wie jüngste Entwicklungen im Bereich des „Open Government Data“.
Weitere Informationen zum Thema:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
2. IFG Symposium